Gutachten

Privatgutachten

Im Auftrag eines privaten Auftraggebers (z.B. Bauherr, Handwerker, Architekt) können konkrete Fachfragen im Rahmen eines Privatgutachtes objektiv geklärt werden. Die Fragestellung und der konkrete Auftrag sind vor Erstellung des Privatgutachtens festzuhalten. Das Privatgutachten kann dazu dienen, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, vorzubereiten oder mögliche Zweifel an einer Leistung zu bewerten.

Ein Privatgutachten behandelt jedoch keine Rechtsfragen.
Vergütung: Die Vergütung erfolgt durch den Auftraggeber und wird zwischen dem Auftraggeber und dem Sachverständigen vor Erstellung des Gutachtens vereinbart.

Schiedsgutachten

Bei Unstimmigkeiten zwischen den Parteien (z.B. Bauherr und Architekt) kann der Sachverständige beauftragt werden, ein Schiedsgutachten zu erstellen.
Vergütung: Die Vergütung erfolgt durch die Parteien und wird zwischen den Parteien und dem Sachverständigen vor Erstellung des Gutachtens vereinbart.

Gerichtsgutachten

Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens erstellt der Sachverständige nach Beauftragung durch ein Gericht ein Gutachten. Hierbei ist der Sachverständige ausschließlich an Weisungen des Gerichts gebunden und nicht für eine einzelne Partei tätig.

Das Gutachten dient dem Gericht als Hilfe bei der Beurteilung technischer Zusammenhänge.
Vergütung: Die Vergütung erfolgt durch das Gericht und richtet sich nach dem JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz).

Versicherungsgutachten

Versicherungsgutachten sind Gutachten, die von einer Versicherung oder von einem Versicherungsnehmer für einen Versicherungsschaden beauftragt wurden. Zumeist handelt es sich hierbei um Sach- oder auch Haftpflichtschäden welche durch Unachtsamkeit, Unfälle aller Art, Unwetterschäden wie Sturm, Hagel oder Hochwasser aber auch weitere möglichen Schadensursachen entstanden sind.

Gutachterliche Stellungnahme

Eine Gutachterliche Stellungnahme entspricht im Aufbau überwiegend einem Sachverständigengutachten.

Die Erstattung eines Gutachtens ist sehr häufig mit umfangreichen Untersuchungen verbunden (z.B. teilzerstörende Öffnungsarbeiten, Laboruntersuchungen). Da ohne diese Untersuchungen ein Gutachten häufig nicht erstellbar ist, sollte vor Durchführung der kostenintensiven Untersuchungen der aktuelle Sachstand im Rahmen einer Gutachterlichen Stellungnahme schriftlich zusammengefasst werden.

Mit der Stellungnahme erhält der Auftraggeber eine Entscheidungshilfe, um die weitere Vorgehensweise mit Anderen (z.B. Eigentümergemeinschaft, Verkäufer, Fachfirma) abzustimmen und gegebenenfalls den Gutachter mit den weiteren Maßnahmen zu beauftragen (z.B. Sachverständigengutachten).